DENIC (Network Information Center für DEeutschland)

Das DENIC (englische Abkürzung für Netzwerkinformationszentrum für Deutschland) ist für die Verwaltung aller Internetadressen mit dem Top-Level-Domain-Bereich .de für Deutschland zuständig (z. B. www.databecker.de). Den Auftrag, als Registrar für .de-Domains zu areiten, hat das DENIC wiederum von der übergeordneten ICANN (Internet Corp. for Assigned Names and Numbers, www.icann.org) erhalten, die als nicht kommerzielle internationale Organisation für die weltweite Verwaltung von Domain-Namen, IP-Adressen und damit verbundenen Standards im Internet zuständig ist. Das DENIC ist eine genossenschaftlich organisierte Gesellschaft mit Hauptsitz in Frankfurt/Main. Mitglieder des DENIC können nur Webhosting-Provider werden. Die Leistungen eines deutschen Domain-Registrars sind übrigens durch staatliche Gesetze bisher nicht genau geregelt. Das heisst, rechtliche Ansprüche auf eine bestimmte Domain oder deren Erhalt lassen sich nicht immer garantiert einklagen. Prinzipiell gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingung sowie das Marken- und Urheberschutzgesetz als Richtschnur bei Streitigkeiten (z. B. um den Besitz eines Domain-Namens). Man sollte bei der Anmeldung eines Domain-Namens immer darauf achten,