DENIC (Network Information Center für DEeutschland)

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Das DENIC (englische Abkürzung für Netzwerkinformationszentrum für Deutschland) ist für die Verwaltung aller Internetadressen mit dem Top-Level-Domain-Bereich .de für Deutschland zuständig (z. B. www.databecker.de). Den Auftrag, als Registrar für .de-Domains zu areiten, hat das DENIC wiederum von der übergeordneten ICANN (Internet Corp. for Assigned Names and Numbers, www.icann.org) erhalten, die als nicht kommerzielle internationale Organisation für die weltweite Verwaltung von Domain-Namen, IP-Adressen und damit verbundenen Standards im Internet zuständig ist.

Das DENIC ist eine genossenschaftlich organisierte Gesellschaft mit Hauptsitz in Frankfurt/Main. Mitglieder des DENIC können nur Webhosting-Provider werden. Die Leistungen eines deutschen Domain-Registrars sind übrigens durch staatliche Gesetze bisher nicht genau geregelt. Das heisst, rechtliche Ansprüche auf eine bestimmte Domain oder deren Erhalt lassen sich nicht immer garantiert einklagen. Prinzipiell gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingung sowie das Marken- und Urheberschutzgesetz als Richtschnur bei Streitigkeiten (z. B. um den Besitz eines Domain-Namens). Man sollte bei der Anmeldung eines Domain-Namens immer darauf achten, dass dieser bei der DENIC auf einen selbst eingetragen ist und nicht auf den Webhosting-Provider, bei dem man Kunde ist. Und dass man ausserdem nicht die Rechte (z. B. Markenrechte) einer Person oder Firma verletzt.

Die Preise für die Anmeldung bzw. Reservierung einer .de-Domain bei DENIC sind recht unterschiedlich, je nachdem, über welchen Webhosting-Provider man das macht. Die Provider bekommen vom DENIC je nach Vertrag bestimmte Konditionen und fahren ausserdem in Abhängigkeit von ihrem übrigen Angebot Mischkalkulationen. Die Kosten für eine Domain-Reservierung werden häufig auf die Gesamtkosten für die Anmietung des Webservice umgeschlagen.

Bei der Reservierung durch den Provider sollte man jedoch unbedingt schriftlich zusichern lassen, dass das Recht an dem Domain-Namen nicht dem Provider gehört und dieser also beim DENIC nur als Vermittler auftritt! In der Regel ist dies aber in den AGBs der Provider als Standarddienstleistung vorgegeben. Weitere Informationen bzw. Kontakt zum DENIC bekommt man im Internet unter www.denic.de. Dort kann auch abgefragt werden, welche .de-Domains schon vergeben sind.

Das pendant von DENIC in der Schweiz und Lichtenstein ist www.switch.ch. Die Stiftung SWITCH ist seit den Anfängen des Interents in der Schweiz und in Lichtenstein mit einer besonderen Aufgabe betraut: Sie verwaltet als Domain-Name Registry alle Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li im globalen Domain Name System (DNS). Die mit dieser hoheitlichen Aufgabe verbundenen Leistungen erbringt SWITCH im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesamt für Kommunikation) und des Fürstentums Liechtenstein (Amt für Kommunikation).

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