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Vollständig heisst es Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA). Gerne wird auch noch die Bezeichnung RegTP verwendet, die inzwischen aber nicht mehr korrekt ist. Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesbehörde für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in Netzmärkten. Sie ging ursprünglich aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation sowie dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervor. Dementsprechend wurde sie zunächst als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegründet. Mittlerweile hat sie aber auch die Aufsicht über Strom-, Gas- und Eisenbahnnetze übernommen und wurde 2005 entsprechend umbenannt in Bundesnetzagentur.
Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört auch der Verbraucherschutz. Jeder Bürger kann hier seine Fragen und Beschwerden rund um Netze und deren Betreiber loswerden.
Die Bundesnetzagentur hat die zentrale Aufgabe, den Wettbewerb in den Netzen zu gewährleisten und die Nutzer dieser Netze (also die „Verbraucher“) zu schützen. Insbesondere in Netzen, in denen sich ehemalige Monopolisten und neue Marktteilnehmer gegenüberstehen, spielt die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle, indem sie Nutzungsentgelte festlegt bzw. genehmigt und Beschwerden nachgeht und so für Chancengleichheit aller Marktteilnehmer sorgen soll. Die soll Wettbewerb, Innovation und Netzentwicklung fördern und so den Endkunden zugutekommen. Bei Funknetzen ist die Bundesnetzagentur auch für die Frequenzvergabe zuständig und kontrolliert die Einhaltung von Lizenzen. Auch für technische Aspekte wie das Überprüfen von Geräten auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit ist die Behörde zuständig.
Die Bundesnetzagentur vermittelt nicht nur zwischen den Marktteilnehmern (also den Unternehmen, die Netze betreiben oder nutzen), sondern ist auch Ansprechpartner für Verbraucher, also die Endkunden eben dieser Unternehmen. Verbraucher können sich bei der Bundesnetzagentur über ihre Rechte informieren sowie Beschwerden über Marktteilnehmer anbringen, denen die Behörde ggf. nachgeht. Dies gilt nicht nur in Bezug auf Anbieter, sondern auch in Bezug auf Dritte, die Netze missbräuchlich nutzen. Typisches Beispiel ist der Rufnummernmissbrauch für ungewollte Werbeanrufe und Ähnliches. Auf www.bundesnetzagentur.de stehen umfangreiche Informationen gerade auch für Verbraucher zur Verfügung. Unter dem Stichwort Kontakt zum Verbraucherservice kann man ausserdem Fragen und Beschwerden loswerden.